Justiz 2.0
Kennt ihr Hartmut Schneider? Nein? Ich bisher auch nicht. Der Mann ist Oberstaatsanwalt und als solcher Vertreter der Bundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig.
Dieser Mann hat vor dem obersten deutschen Gericht einen Freispruch für Skandal-Schiedsrichter Robert Hoyzer gefordert. Mit dem Argument, der des Betrugs angeklagte Ex-Schiri habe zwar eine “Gaunerei”, aber keinen strafbaren Betrug begangen. Eine wesentliche Voraussetzung des Betrugstatbestands sei hier nicht erfüllt – die “Täuschung”, so seine Argumentation.
Jaaa, äääähhhhhh… Ja.
Wir lernen: eine akademische Betrachtung hat nicht zwangsläufig etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun. Auch nicht mit gesellschaftlicher Verantwortung. Unter diesem Aspekt gilt es viele Dinge neu zu bewerten. Rein akademisch betrachtet, ist auch ein Treffer in einem Fußballspiel kein Treffer. Denn es handelt sich bloß um das überqueren einer weißen Kreidelinie durch eine Kugel. Dies als “Tor” zu interpretieren, ist reine Willkür und durch nichts zu rechtfertigen.
Ja, so ist das. Oder, Herr Schneider, was meinen Sie?

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